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MFP Modellflug-Pernitz


Flugplatzordnung


Copyright © All rights reserved. Made by MFP


1. Eigentum und Verwendung :


Der Modellflugplatz wurde vom Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz gepachtet und dient den Mitgliedern der

Interessengemeinschaft zur Ausübung ihres Sportes.


2. Rechte und Pflichten :


Jedes Mitglied der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz hat das Recht, den Modellflugplatz zu benützen. Es hat

jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten. Ungeübte haben die

Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahren Piloten vorzunehmen. Die

Modellfluginteressengemeinschaft hält monatlich einen Clubabend (immer der erste Freitag im Monat, außer es wird

eine Terminänderung bekannt gegeben) ab. Jedes eingeschriebene Mitglied hat die Möglichkeit selbst daran

Teilzunehmen, oder einen Vertreter (eingeschriebenes Clubmitglied) zu entsenden. Beschlussfähigkeit besteht wenn

mindestens 5 IG-Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen sind zu protokollieren und von den Anwesenden

IG-Mitgliedern zu unterschreiben.


! ACHTUNG - WICHTIGER HINWEIS - ACHTUNG !


Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz den Modellflugplatz benützen.

Es ist verboten, dass Nichtmitglieder Fremden das Fliegen auf unserem Modellflugplatz erlauben .Wichtig ist auch, dass

der Gastflieger eine Gültige Mitgliedschaft im AERO-Club besitzt. Jedes Mitglied der IG-Modellflug-Pernitz hat die

Pflicht bei Gastfliegern die gültige Mitgliedskarte im AERO-Club zu verlangen. Mitglieder dürfen durch die Benützung

nicht behindert werden (Absprache).


3. Haftpflicht :


Jedes Mitglied muss durch die Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-Club Haftpflicht versichert sein und von der

gültigen Jahresmitgliedschaft eine Kopie in die Klarsichtfolie deponieren.


4. Parkplatz :


Zum Abstellen der KFZ ist ausschließlich der Parkplatz zu benützen. Der  Container ist bei verlassen vom letzten

Mitglied des Flugplatzes zu schließen.


5. Zuschauer :


Für die Zuschauer ist der Schutzraum vorgesehen. Das Betreten des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind

an der Leine zu führen, Kinder sind zu beaufsichtigen.


6. Verhinderung von Unfällen :


Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu beachten, dass sich auf der Piste bei Start- und

Landemanöver keine Personen befinden dürfen. Starts und Landungen sind laut anzukündigen. Zuschauer müssen sich

hinter der Absperrung und nicht in der Nähe der Piste aufhalten. Diesbezüglich wird nochmals auf Punkt 5 verwiesen.

Nach Möglichkeit sollten die steuernden Piloten in einer Gruppe beisammen stehen.


7. Flugbetrieb :


Die Aufnahme des Flugbetriebes ist nur mit E-Antrieben gestattet.


8. Reinhaltung des Fluggeländes :


Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes, einschließlich des Parkplatzes und des Containers, ist äußerste

Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist in der vorgesehenen Feuerstelle erlaubt, sowie der Betrieb eines

Holzkohlegrilles, ein Verbrennen von Modellresten hat zu unterbleiben. Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Abfälle

sind in den bereitgestellten Abfallbehältern sortenrein zu entsorgen. Die Entsorgung der vollen Abfallsäcke hat jedes

Mitglied durchzuführen (an der Pinnwand hängt ein Abfuhrterminplan der Gemeinde Pernitz). Die Säcke (gelber Sack u.

Müllsack) sind bei der Ausfahrt auf die B21 beim Bahnhaus zu hinterlegen. Im Mannschaftscontainer ist Rauchverbot

(von der IG Gemeinschaft beschlossen). Bei nicht Befolgung muss mit Sanktionen gerechnet werden, die bis zum Ausschluss

aus der IG führen können.


9. Außenlandungen :


Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu

Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist Bedacht zu nehmen.


10. Platzbegrenzung :


Auf Grund der Auflage der Straßenverwaltung ist ein Überfliegen der Bundesstraße verboten. Ein Überfliegen des

Parkplatzes, der Zuschauerräume und der Häuser in geringer Höhe ist nicht gestattet. Bei Arbeiten auf den umliegenden

Feldern ist ein Überfliegen der Personen in geringer Höhe verboten! Bei Herannahen eines bemannten Flugzeuges ist

nach rechts auszuweichen und eventuell Höhe abzubauen.


11. Befolgung der Anweisungen :


Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Missbrauch persönlich zur

Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz ist Folge zu leisten!


12. Nichtbeachtung der Ordnung :


Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung vorgesehen :


a) Verwarnung durch die Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz . In weiterer Folge kann der Ausschluss vom

Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.


b) Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.


c) Antrag auf Ausschluss aus der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz


d) Eine Verwarnung ist auf dem Fluggelände auszusprechen.


14. Sonderregelungen :


Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen ist auf eine eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.


Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz